Rechtsanwälte, Steuerberater, Notar in Wetzlar, Reiskirchen, Homberg (Ohm) Impressum
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vorgerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Zu unseren typischen Aufgaben zählen:
Ausgangspunkt
ist
hierbei
der
Arbeitsvertrag,
durch
den
das
Arbeitsverhältnis
überhaupt
erst
begründet
wird.
Der
Arbeitsvertrag
ist
eingebettet
in
ein
komplexes
System
arbeitsrechtlicher
Regulierungen
durch
Betriebsvereinbarungen
bzw.
Dienstvereinbarungen
(im
öffentlichen
Dienst),
Tarifverträge,
nationale
Gesetze
und
Verordnungen
sowie
durch
supranationale
EU-Richtlinien
und
EU-Verordnungen.
Auch
der
Rechtsprechung
durch
die
nationalen
Gerichte
und
den
Europäischen
Gerichtshof kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.
Die
wohl
wichtigste
von
uns
verwendete
Klageart
ist
hier
die
Kündigungsschutzklage
nach
dem
Kündigungsschutzgesetz.
Sofern
Sie
als
Arbeitnehmer
eine
Kündigung
erhalten
haben,
ist
es
wichtig,
binnen
einer
Frist
von
3
Wochen
ab
Erhalt
der
Kündigung
die
sogenannte
Kündigungsschutzklage
zu
erheben.
Mittels
dieser
Klageart
kann
gerichtlich
festgestellt
werden,
dass
eine
ausgesprochene
Kündigung
rechtsunwirksam
ist.
Voraussetzung
hierfür
ist,
dass
das
Kündigungsschutzgesetz
anwendbar
ist,
d.h.,
dass
Sie
bereits
eine
Mindestdauer
in
dem
Betrieb
beschäftigt
waren
und
dass
der
Betrieb
mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
Auch
außerhalb
des
Kündigungsschutzgesetzes
kommt
eine
“Kündigungsschutzklage”
in
Betracht,
sofern die ausgesprochen Kündigung treuwidrig ist.
Selbstverständlich
vertreten
wir
unsere
Mandanten
nicht
nur
im
Falle
von
Kündigungen.
Ein
Arbeitsverhältnis birgt ein großes Konfliktpotential. Gerne beraten wir Sie.
•
Abwehr von Kündigungen
•
Überprüfung von
Arbeitszeugnissen
•
Lohnklagen
•
Entkräftung von
Abmahnungen
•
Kündigungsschutzklagen
•
Erstellung von Aufhebungsverträgen
•
Ausarbeitung
und
Prüfung
von
Arbeitsverträgen
•
Rechte wg. Schwerbehinderung
•
Rchte wg. Berufsunfähigkeit
•
tarfifrechtliche Fragen